Herzlich willkommen,
wir freuen uns, Sie als Gast begrüßen und bewirten zu dürfen. Nach § 2 Abs. 3 der CoronaVO Gast-stätten sind wir verpflichtet, zur Kontaktnachverfolgung folgende Daten abzufragen.
Zu Zwecken der Kontaktnachverfolgung durch die Gesundheitsbehörden erheben und speichern wir mit Einverständnis der Gäste folgende Daten:
· Name des Gastes,
· Datum und Uhrzeit des Besuchs, und
· Kontaktdaten, beispielsweise E-Mail-Adresse oder Telefonnummer.
Rechtsgrundlage hierfür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c) der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) i.V.m. § 2 Absatz 3 Corona-Verordnung Gaststätten (Verordnung zur Eindämmung von Übertragungen des Corona-Virus (SARS-CoV-2) in Gaststätten vom 10. Mai 2020).
Im Falle eines konkreten Infektionsverdachtes sind die zuständigen Gesundheitsbehörden nach dem Bundesinfektionsschutzgesetz Empfänger dieser Daten.
Ihre personenbezogenen Daten werden von uns vier Wochen nach Erhalt gelöscht.
Hinweis auf Betroffenenrechte:
Sie haben nach der DS-GVO folgende Rechte: Auskunft über die personenbezogenen Daten, die wir von Ihnen verarbeiten; Berichtigung, wenn die Daten falsch sind oder Einschränkung unserer Verarbeitung; Löschung, sofern wir nicht mehr zur Speicherung verpflichtet sind.
Wenn Sie der Meinung sind, dass wir Ihre Daten nicht ordnungsgemäß verarbeiten, steht Ihnen außerdem ein Beschwerderecht beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg, Königstrasse 10a, Stuttgart zu.